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BRANDSCHUTZHELFER

Was sind Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer sind verantwortungsbewusste Mitarbeiter eines Unternehmens mit besonderen Aufgaben im Brandfall. Sie sind fachkundig unterwiesen und mit dem praktischen Umgang mit Feuerlöschereinrichtungen vertraut.

​

Brandschutzhelfer kennen und beachten

  • die Grundzüge des Brandschutzes

  • die betriebliche Brandschutzorganisation

  • die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • die Gefahren durch Brände

  • das Verhalten im Brandfall

 

Sie beherrschen

die praktische Anwendung von Feuerlöscheinrichtungen

Wann brauchen Unternehmen warum wie viele Brandschutzhelfer?

Ab wann?

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt:

"Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten [...]als Brandschutzhelfer zu benennen."

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Information 205-023 (Link)

Sobald also im Unternehmen mindestens eine Person angestellt ist, ist ein Brandschutzhelfer zu bestellen.

​

 

  • § 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (Link)

  • §§ 3 und 6 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV (Link)

  • § 10 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV Vorschrift 1 (Link)

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Link)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Information 205-023 (Link)

 

Zusammengefasst sagen die vorgenannten Gesetze und Regelwerke aus:

Unternehmer mit Angestellten haben eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Warum?

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Forderungen per Gesetz / Verordnung / Richtlinie

Versicherungsschutz

Brandversicherer fordern in der Regel, dass Brandschutzhelfer ausgebildet, weitergebilden und im Unternehmen bestellt werden.

​Sicherheit und Nachhaltigkeit im Unternehmen / am Standort

In der heutigen Zeit lassen Unternehmer, die Gesellschaft im Allgemeinen, aber auch Kunden dem Thema "Nachhaltigkeit" deutlich mehr Beachtung zukommen als in der Vergangenheit. Nicht nur Ökologie und Menschenrechte in Lieferketten, die CO2-Bilanz oder der Umgang mit den eigenen Mitarbeitern wird dabei bewertet, sondern auch die Sicherheit im eigenen Unternehmen. Denn die Sicherheit in Ihrem Unternehmen garantiert Ihren Kunden Lieferfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen.

​Attraktive Arbeitsplätze

Mitarbeiter möchten bei unternehmerischen Entscheidungen einbezogen werden. Brandschutzhelfer werden in den betrieblichen Brandschutz eingebunden und können sich auf diesem Gebiet entfalten, weiterbilden und weiterentwickeln; sie erfahren auf diesem Wege Wertschätzung und Anerkennung.

​​Wie viele?

Gemäß DGUV Information 205-023 gilt:

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten [...] als Brandschutzhelfer zu benennen.

Die notwendige Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung in der Regel ausreichend (vergl. ASR A2.2).

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

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